Die Kenntnisse zu den Themen:
- Stoffwechsel und Ernährung
- Verdauung
- Sekretion und
- Flüssigkeitshaushalt
(nach ICPN: „International Classification for Nursing Practice“, ein Klassifikationssystem zur Identifizierung und zur Dokumentation bekannter pflegerelevanter Phänomene und Handlungen) werden unter besonderer Berücksichtigung praxisrelevanter Screening- und Assessmentverfahren auf Fehl- und Mangelernährung und unter dem besonderen Aspekt der künstlichen Ernährung vertieft und nach aktuellem Wissensstand erweitert.
Dabei wird wiederum dem am 01.01.2004 in Kraft getretenen „Gesetz für die Berufe in der Krankenpflege“ (Krankenpflegegesetz vom 10.07.2003) Rechnung getragen.
Im § 3 KrPflG ist als Ausbildungsziel formuliert, dass fachliche, personelle, soziale und methodische Kompetenzen unter Einbeziehung des anerkannten Standes pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse vermittelt werden sollen, wobei präventive, rehabilitative und palliative Maßnahmen einbezogen werden.
Diese Kompetenzen werden weiter ausgebaut. Es wird für die veränderten Anforderungen in der Pflege die Voraussetzung geschaffen, eigenverantwortlich, mitwirkend und interdisziplinär arbeiten und, entsprechend nach Delegation durch den Arzt, Aufgaben übernehmen zu können.
Es wird vermittelt, die Pflegesituation nach den bereits genannten Pflegephänomenen noch besser zu erkennen, zu erfassen und zu bewerten und selbständig sowie in Zusammenarbeit mit dem Arzt bzw. einem Team (zum Beispiel: Ernährungsteam, multidisziplinäres Team, Palliativ-Care-Team, therapeutisches Team usw.) entsprechende Behandlungs- und Pflegemaßnahmen daraus abzuleiten oder auszuwählen, durchzuführen und zu bewerten und nach Vorgaben zu kontrollieren.
Diese Weiterbildung soll einen Beitrag zur Vermittlung umfassenderer Kompetenzen auf dem Gebiet der pflegerelevanten Ernährungstherapie leisten.
Weitere Infos unter: Pflegequalifikation